Search

Tipps & Tricks

Hier ein paar Tipps für eine gute Gestaltung Ihrer Drucksachen oder Websites:

  • Formulieren Sie vor allem kurze und klar verständliche Sätze!
  • Benutzen Sie höchstens drei verschiedene Schriftarten – wobei selbstverständlich von einer Schriftart verschiedene Schnitte (normal, fett, kursiv) verwendet werden können.
  • Klar und deutlich geht grundsätzlich vor verspielt.
  • Setzen Sie Farben überlegt ein.
  • Bei mehr Text ist dunkle Schrift auf hellem Hintergrund besser lesbar als anders herum.
  • Lieber eine Seite mehr, als zu viel oder zu kleinen Text auf einer Seite.
  • Denken Sie daran Absätze zu machen, da dies für den Leser übersichtlicher ist.
  • Benutzen Sie nur wenige und nur bekannte Fremdwörter für das bessere Verständnis von fachfremden Lesern – oder erklären Sie die Wörter bei der ersten Verwendung.
  • Zudem sollten Sie bedenken, dass die in Ihrer Firma geläufigen Abkürzungen in einer anderen Branche vielleicht ganz anders verwendet werden. Also verwenden Sie möglichst nur allgemeinverständliche Abkürzungen.


Was können Sie als Autor Ihres Textes selbst überprüfen?

  • Doppelte und dreifache Wortzwischenräume sollten Sie eliminieren (z. B. mit „suchen und ersetzen“).
  • Konsistenz ist wichtig. Z. B. sollten Firmennamen immer auf die gleiche Weise geschrieben werden (Groß- und Kleinschreibung, GmbH oder G.m.b.H.). Wiederkehrende Wörter entweder immer abkürzen (nach einmaliger Erklärung) oder ausschreiben.
  • Häufig verwendete Wörter oder Redewendungen können unter Umständen den Leser irritieren oder gar stören. Versuchen Sie sich an verschiedenen/abwechslungsreicheren Formulierungen.


Worauf ist sonst noch zu achten? – Urheberrechte

Sofern bei der Erstellung eines Werkes auf fremde Inhalte zurückgegriffen wird, muss die rechtliche Seite beachtet werden, bevor es veröffentlicht oder in anderer Weise geschäftlich genutzt werden kann – dies gilt sowohl für Drucksachen als auch für Inhalte im Internet:

  • Zitate sind als solche kenntlich zu machen und die Quelle anzugeben.
  • Bei Texten, Grafiken (auch Cliparts!) und Tabellen, die 1:1 oder auch inhaltlich identisch verwendet werden, liegt ein Urheberrecht vor, das in den meisten Fällen eine geschäftliche Nutzung ohne Einverständnis des Erstellers verbietet.
  • Bei Fotografien (ggf. auch von Erfindungen) liegt ein Urheberrecht (des Fotografen) und ein Persönlichkeitsrecht (der abgebildeten Person/en) vor. Vorsicht: Beides erlischt nicht mit dem Tod der betreffenden Person.
  • Bei Musik müssen die Urheberrechte im Normalfall mit der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) geklärt werden.

Um Probleme zu vermeiden, sollte der Urheber sein schriftliches Einverständnis zur Veröffentlichung im Vorfeld gegeben haben.
Wer mit diesen Dingen nicht vertraut ist, sollte sich professionelle Hilfe suchen (z. B. einen Rechtsanwalt für Urheberrecht & Medienrecht).